Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Erwerb und die Nutzung von AZ-FIVE MicroTools sowie ergänzende, individuell vereinbarte Softwareleistungen.
1. Geltung und Anbieter
Vertragspartner für die produktbezogenen Leistungen ist AZ-FIVE Industries, Inhaber Dominik Lippelt, Leonhardstraße 39A, 78333 Stockach, Deutschland („AZ-FIVE“). Kontakt: info@az-five-industries.com.
Diese AGB gelten für sämtliche über die Website oder einen angebundenen Checkout erworbenen AZ-FIVE MicroTools und für ergänzende Softwareleistungen, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AZ-FIVE ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Der Kunde bestätigt vor dem Checkout, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und zum Vertragsschluss für das angegebene Unternehmen berechtigt ist. AZ-FIVE kann geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen und eine Bestellung ablehnen, wenn berechtigte Zweifel bestehen.
2. Produktbeschreibung und Vertragsschluss
Die Darstellung eines MicroTools ist noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss des Checkouts eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag über Bereitstellung und Nutzungsrechte kommt zustande, sobald die Zahlung bestätigt und der Download bereitgestellt oder die Bestellung ausdrücklich angenommen wird.
Der Checkout wird über Stripe beziehungsweise Link als Merchant of Record abgewickelt. Stripe/Link übernimmt im jeweiligen Checkout insbesondere Zahlungsabwicklung, transaktionsbezogenen Kundensupport und die dort ausgewiesene indirekte Steuerabwicklung. Die im Checkout angezeigten Zahlungs- und Transaktionsbedingungen gelten ergänzend. AZ-FIVE bleibt für Produktinhalt, technische Bereitstellung, Lizenzierung und produktbezogenen Support nach diesen AGB verantwortlich.
Maßgeblich sind die Produktbeschreibung, Systemanforderungen und Leistungsmerkmale, die bei Bestellung angezeigt werden. Werbliche Aussagen, Screenshots und Beispiele sind keine Beschaffenheitsgarantie, sofern sie nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
3. Preise, Zahlung und Erstattungen
Es gilt der im Checkout ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich der dort anfallenden indirekten Steuern. Bei lokaler Währungsumrechnung ist der vom Checkout angezeigte Betrag maßgeblich. Einmalpreise begründen kein Abonnement.
Zahlung, Belege, Rechnungen, Rückerstattungen und transaktionsbezogene Anfragen werden nach den im Checkout ausgewiesenen Verfahren von Stripe/Link abgewickelt. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht im reinen B2B-Verkehr nicht. Erstattungen erfolgen nur bei gesetzlichem Anspruch, nach den anwendbaren Checkout-Bedingungen oder aufgrund einer ausdrücklichen Kulanzentscheidung.
4. Digitale Lieferung und Download
Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital. Nach bestätigter Zahlung erhält der Kunde einen zeitlich begrenzt verfügbaren Download. Der Kunde muss die Datei unverzüglich herunterladen, sicher aufbewahren und ihre Integrität anhand des bereitgestellten Prüfsummenwerts prüfen, soweit ein solcher angegeben wird.
AZ-FIVE darf den Download vorübergehend zurückhalten, wenn die Zahlung nicht bestätigt, zurückgebucht oder als missbräuchlich eingestuft wurde. Bei einer technischen Störung stellt AZ-FIVE nach Prüfung einen Ersatzdownload bereit. Eine bestimmte zukünftige Produktversion ist nicht geschuldet.
5. Nutzungsrecht
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde je erworbener Lizenz ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, das jeweilige MicroTool für eine produktive Installation des kaufenden Unternehmens zu installieren und zu nutzen.
Zusätzlich sind Entwicklungs- und Staging-Installationen erlaubt, sofern sie ausschließlich dieselbe lizenzierte Produktivinstallation vorbereiten oder testen und nicht als eigenständige Live-Dienste betrieben werden. Mitarbeitende und beauftragte Dienstleister dürfen die Software nur im Auftrag des Kunden und unter angemessener Vertraulichkeit nutzen.
Der Kunde darf den Quellcode für den eigenen internen Betrieb ändern. Änderungen erfolgen auf eigenes Risiko; ein Anspruch auf Support für veränderten Code besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
Nicht gestattet sind insbesondere Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Vermietung, Veröffentlichung, kostenlose Weitergabe, Bereitstellung in einem öffentlichen Repository, Entfernung von Rechtehinweisen, Nutzung als konkurrierendes Quellcodeprodukt oder Nutzung einer Lizenz für mehrere Unternehmen beziehungsweise voneinander unabhängige Produktivinstallationen. Dienstleister benötigen für jede Kundeninstallation eine eigene Lizenz, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
6. Installation, Betrieb und Pflichten des Kunden
Die MicroTools werden self-hosted betrieben. Der Kunde ist für geeignete Server- und Systemvoraussetzungen, sichere Installation, Zugriffsschutz, Updates der Laufzeitumgebung, Backups, Wiederherstellbarkeit, Protokollierung, Datenschutzinformationen, Löschfristen und die rechtmäßige Verarbeitung eigener Daten verantwortlich.
Vor produktivem Einsatz muss der Kunde die Software in seiner konkreten Umgebung testen. Zugangsdaten und Quellcode sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Hinweise in Dokumentation und Sicherheitsdateien sind zu beachten.
Die Software darf nicht rechtswidrig, zur Verletzung von Rechten Dritter oder in sicherheitskritischen Bereichen eingesetzt werden, in denen ein Fehler ohne zusätzliche fachgerechte Schutzmaßnahmen zu Tod, Körperverletzung oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann.
Der Kunde stellt AZ-FIVE von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung, rechtswidrigen Inhalten oder einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene notwendige Rechtsverteidigungskosten; AZ-FIVE informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.
7. Support, Wartung und Updates
Geschuldet sind nur die auf der Produktseite oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich beschriebenen Supportleistungen. Ohne gesonderte Vereinbarung bestehen insbesondere kein 24/7-Support, keine feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeit, keine individuelle Installation, keine laufende Administration und kein Anspruch auf zukünftige Funktionen oder lebenslange Updates.
Sicherheits- oder Fehlerkorrekturen können als neue Version bereitgestellt werden. Der Kunde ist für deren Prüfung und Einspielung verantwortlich. Individuelle Anpassungen werden nur nach separatem Angebot geschuldet.
8. Mängelrechte
AZ-FIVE gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung im Wesentlichen der vereinbarten Produktbeschreibung entspricht. Keine Mängel sind unerhebliche Abweichungen, Einschränkungen durch eine nicht unterstützte Systemumgebung oder Fehler, die auf kundenseitigen Änderungen, Fehlkonfigurationen, Drittsoftware, Schadsoftware oder unsachgemäßer Nutzung beruhen.
Der Kunde hat AZ-FIVE einen nachvollziehbaren Mangel mit den zur Reproduktion erforderlichen Informationen in Textform mitzuteilen und zunächst angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. AZ-FIVE kann nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Version bereitstellen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
Ist der Erwerb für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung. Dies gilt nicht bei Arglist, ausdrücklicher Garantie sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht.
9. Haftung
Unbeschränkte Haftung: AZ-FIVE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Einfache Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet AZ-FIVE nur für den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Datenverlust: Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßen, dem Risiko angemessenen und regelmäßig geprüften Backups angefallen wäre. Der Kunde bleibt für Backups und Wiederherstellungstests verantwortlich.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Betriebsunterbrechung ausgeschlossen, sofern kein Fall der vorstehenden unbeschränkten Haftung oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von AZ-FIVE.
10. Rechte Dritter und Open-Source-Bestandteile
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an der Software verbleiben bei AZ-FIVE beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Enthaltene Open-Source- oder Drittkomponenten unterliegen den im Produktpaket genannten Lizenzen. Diese Rechte werden durch die kommerzielle Lizenz nicht eingeschränkt.
Der Kunde informiert AZ-FIVE unverzüglich über behauptete Schutzrechtsverletzungen und überlässt AZ-FIVE, soweit zumutbar, die Verteidigung. AZ-FIVE kann bei berechtigten Ansprüchen nach eigener Wahl Nutzungsrechte beschaffen, die betroffene Komponente ersetzen oder den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Produkts rückabwickeln.
11. Laufzeit und Beendigung
Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich zeitlich unbefristet eingeräumt. Bei erheblicher Verletzung der Lizenzbedingungen kann AZ-FIVE das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen, nachdem eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen ist oder eine Abhilfe unzumutbar ist.
Nach wirksamer Beendigung muss der Kunde die Nutzung einstellen und alle Softwarekopien löschen, soweit keine zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Gesetzliche Ansprüche und die Haftungsregelungen bleiben unberührt.
12. Verfügbarkeit, Exportkontrolle und Schlussbestimmungen
AZ-FIVE haftet nicht für Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, etwa Ausfälle öffentlicher Netze, hoheitliche Maßnahmen, Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe oder Störungen bei zwingend eingesetzten Zahlungsdiensten; bereits fällige Zahlungs- und gesetzlichen Nacherfüllungspflichten bleiben unberührt.
Der Kunde beachtet anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- und Außenwirtschaftsvorschriften. AZ-FIVE muss keine Leistung erbringen, soweit diese rechtlich verboten wäre.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AZ-FIVE, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht strengere Form vorgeschrieben ist.
